Auszug aus einem Rundschreiben des PSV RP:
Ordnungsmaßnahmen bei nicht korrektem Impfnachweis.
Teilnehmer an PLS, bei deren Pferden der Impfnachweis im Pferdepass nicht korrekt geführt ist (z.B. fehlende Grundimmunisierung, falsche Impfabstände) müssen in Zukunft mit einer Ordnungsmaßnahme rechnen. Wird bei Pferdepasskontrollen festgestellt, dass der Impfnachweis fehlerhaft ist, wird neben dem Ausschluß der Teilnahme an PLS ein Bußgeld von € 50,-- fällig und diese Ordnungsmaßnahme im Pferdesportjournal veröffentlicht.
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